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e-studio
Rodenbach 29
36129 Gersfeld |
Agenturinhaber: Heiko Taubert
e-mail: agentur@e-studio.info
St-Nr.: 18 874 00262 |
Telefon: 06654 - 91 80 966
Fax: 06654 - 91 80 967 |
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes
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Agb:
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- Unsere Angebote erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
- Abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers, werden nur dann Auftragsbestandteil, wenn sie
ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
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a. Vertragsabschluß
- Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung zustande.
- Vertragsinhalt sind Layout und Umfang der vom
Auftraggeber gewünschten Arbeiten.
- Angebote und Kostenvoranschläge haben eine Gültigkeit
von 4 Wochen, sofern schriftlich nicht anders vereinbart.
b. Schriftform
- Nebenabreden und Änderungen vertraglicher Vereinbarungen
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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- Bei Auftragserteilung kann als erste Teilzahlung
ein Drittel der vorläufigen Rechnungssumme als Anzahlung fällig
werden. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung des Projekts und
Abnahme durch den Auftraggeber zu leisten.
- Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach
Zugang zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen
berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
Die Geltungmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder
Umstände, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit
aller Forderungen von e-Studio zur Folge. In diesem Fall ist e-Studio
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihm dadurch
entstandenen Schadens zu verlangen.
- Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann
nur erfolgen, wenn diese rechtskräftig festgestellt und nicht
bestritten wird.
- Bei Rechnungen, die Dienstleistungen Dritter beinhalten,
z.B. Druckaufträge, ist vor Auftragsbeginn eine Anzahlung
in Höhe von 50% der Rechnungssumme zu leisten. Restbetrag
bei Lieferung in bar oder Verrechnungsscheck.
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- Der Auftraggeber hat e-Studio die zur Durchführung
der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung
zu stellen. Im übrigen ist der Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren
zur angemessenen Mitwirkung bei der Leistungserstellung verpflichtet.
Kann ein Auftrag durch Verzug des Auftraggebers nicht durchgeführt
werden, ist die Auflösung des Auftrags gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr
und gegen Erstattung der bisher angefallenen Kosten für Vorleistungen
und Fahrtkosten möglich.
- Sofern e-Studio dem Auftraggeber Entwürfe, Testversionen,
Screendesigns oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Auftragnehmer
gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind
sofort zu diesem Zeitpunkt anzumelden, soweit sie bereits erkennbar
sind.
- Der Auftraggeber ist nach Lieferung und Übertragung
von Daten sowie uploads auf seinen Server, für eine Archivierung
selbst verantwortlich. e-studio ist zu keinem Zeitpunkt zu einer
Archivierung verpflichtet.
- Die angesammelten Daten auf den Servern des Auftraggebers,
welche durch die Nutzung eines administrativen CMS e-xchange entstehen,
sind vom Kunden zu verwalten und zu löschen. Eine Bearbeitung
durch e-studio basiert auf freiwilliger Basis und bleibt somit
unverbindlich.
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| §5 Nachträgliche Änderungswünsche
|
- Änderungswünsche des Auftraggebers im Hinblick
auf Funktionsumfang, Programmstruktur, Bildschirmgestaltung und
sonstige Merkmale muß e-Studio nicht berücksichtigen, sofern sie
eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt darstellen.
- e-Studio steht es frei, die gewünschten Änderungen
in Absprache mit dem Auftraggeber gegen ein angemessenes, zusätzliches
Entgelt zu berücksichtigen.
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- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn e-Studio die
erstellte Kunden-Homepage auf den Serverplatz des Kunden geladen
hat, und diese somit veröffentlicht wurde.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn e-Studio erstellte
Daten an den Kunden geliefert hat.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn e-Studio Produkte
an den Kunden geliefert hat.
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- Die Einhaltung bestimmter Liefertermine ist nur
dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurden. Ist die Nichteinhaltung eines Liefertermins nachweislich
auf höhere Gewalt oder sonstige, von e-Studio nicht mit zumutbaren
Mitteln abwendbare Ereignisse zurückzuführen, so verlängert sich
die Frist angemessen. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber
Vorleistungen zu erbringen hat oder bei der Erstellung der Leistung
von e-Studio mitwirken muß und dies jeweils nicht rechtzeitig
geschieht oder der Auftraggeber von sich aus die Leistungsvorgaben
ändert. In diesem Fall sind auch Schadensersatzansprüche oder
Maßnahmen wie Mahnung und Fristsetzung ausgeschlossen.
- Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist
nur zulässig, wenn er e-Studio nach dem Verstreichen des vereinbarten
Fertigstellungstermins eine angemessene Frist gesetzt hat. Der
Auftraggeber muß den Rücktritt spätestens 1 Woche nach Ablauf
der Nachfrist schriftlich erklärt haben.
- Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn nur ein
unerheblicher Teil der Leistungen von e-Studio noch zu erbringen
ist.
- Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers und
der Anspruch auf Ersatz eines Verspätungsschadens werden ausgeschlossen,
soweit die Verzögerung der Leistung nicht auf vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten von e-Studio beruht.
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- e-Studio gewährleistet, soweit nicht anders vereinbart,
die Übereinstimmung der erstellten Online-Präsentation mit den
schriftlich vereinbarten Spezifikationen.
- Diese Gewährleistungspflicht bezieht sich nur
auf Funktionsfehler am Programm oder am Programmträger. Unwesentliche
Mängel führen nicht zu einem Gewährleistungsanspruch.
- Im Falle eines Mangels beschränkt sich die Gewährleistungspflicht
von e-Studio auf Nachbesserung oder, nach seiner Wahl, auf Ersatzlieferung.
Falls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist
der Auftraggeber berechtigt, Wandelung oder Minderung zu verlangen.
Dies gilt nicht, wenn das Fehlschlagen nur einen unwesentlichen
Teil betrifft.
- Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
- Für die Gewährleistungsansprüche gilt eine Verjährungsfrist
von 6 Monaten nach Abnahme.
- Korrekturen, die aufgrund fehlerhaft vom Auftraggeber
übermittelter Daten oder Medieninhalte erforderlich sind, fallen
nicht unter die Gewährleistung und werden wie nachträgliche Änderungswünsche
behandelt.
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- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß
und unerlaubter Handlung sind gegenüber e-Studio
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften
bleibt davon unberührt.
- e-Studio haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder
sonstige mittelbare Schäden, wie z.B. die Ansprüche Dritter, Datenverlust,
Nutzungsausfall, Geschäftsunterbrechung usw.
- In allen Fällen ist die Haftung von e-Studio auf
den Betrag der geleisteten Vergütung begrenzt.
- Hinsichtlich Virenfreiheit des von e-Studio gestellten
Datenmaterials haftet e-Studio lediglich dafür, daß die Daten
mit Checkprogrammen nach dem jeweiligen Stand der Technik auf
Virenfreiheit geprüft wurden. Eine weitergehende Haftung für Virenfreiheit
wird ausgeschlossen. Liefert der Auftraggeber Materialien zu,
so haftet er dafür, daß er über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte
an den Materialien verfügt. Der Auftraggeber stellt e-Studio darüberhinaus
von jeglichen Ansprüchen, die seitens Dritter gegen e-Studio erhoben
werden, frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, daß
Inhalte und Gestaltungselemente nicht gegen geltendes Recht (insbesondere
presserechtliche, urheberrechtliche und unternehmensrechtliche
Vorschriften) verstoßen.
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- Die Übertragung von Nutzungsrechten, ganz
oder teilweise, ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Zustimmung von e-studio zulässig.
- Die Nutzung eines administrativen CMS e-xchange
ist nur in der eingearbeiteten Programmierung von e-studio gestattet.
Eine Entnahme und Nutzung außerhalb dieser Programmierung
bedarf der schriftlichen Freigabe durch e-studio.
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- e-Studio garantiert, die zum Zwecke der Leistungserstellung
überlassenen Daten nicht für andere Zwecke zu verwerten oder zu
kopieren, insbesondere sie nicht Dritten zugänglich zu machen
oder diese von deren Inhalt in Kenntnis zu setzen.
- Für die Sicherheit vor unbefugten Zugriffen
in die administrativen Menues, CMS e-xchange, übernimmt e-studio
keine Gewähr.
- Der Auftraggeber hat ebenso alle Informationen
vertraulich zu behandeln, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses
zugänglich gemacht werden und von e-Studio verwendete Methoden
oder spezielles Know-how betreffen.
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| §12 Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Teilnichtigkeit |
- Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche, Lieferungen
und Leistungen ist Fulda.
- Gerichtsstand ist ebenfalls Fulda.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein
oder werden, bleibt die AGB samt aller übrigen Bestimmungen gültig.
Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
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